Eine Einweisung auf die Jugendpsychiatrische Station kann durch den ambulanten Dienst der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder durch einen Arzt erfolgen.

Um die Notwendigkeit einer stationären Therapie abzuklären, findet in der Regel ein Vorgespräch mit dem Jugendlichen, seinen Erziehungsberechtigten und dem zuweisenden Arzt statt.

Die Kosten für einen Aufenthalt in der Jugendpsychiatrischen Station wird über Krankenkasse oder IV abgerechnet.

miux